| PFA 1 und PFA 5: Erörterungstermine zu den Planänderungsverfahren |
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| Freitag, 10. Juni 2005 um 01:00 Uhr |
Einwender sind geladen für den 20. (PFA 5) und 21. (PFA 1) Juni 2005 - Quelle: Amtsblatt der Stadt Köln von 08.06.2005![]() 322 Bekanntmachung: Planfeststellung gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz für den Bau von Hochwasserschutzanlagen am Rhein in Köln- Rodenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 1 (Godorf bis Sürth) – 2. Planänderung – Hier: Erörterungstermin am 21.06.2005 Die gegen den ausgelegten Plan für das o.a. Bauvorhaben (2. Planänderung) erhobenen Einwendungen sowie die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Stellen werden in einer Verhandlung am Dienstag, den 21.06.2005, um 09.30 Uhr, bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Raum H 448 erörtert. 323 Bekanntmachung: Planfeststellung gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz für den Bau von Hochwasserschutzanlagen am Rhein in Köln- Rodenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 5 (Rodenkirchener Leinpfad) – 1. Planänderung – Hier: Erörterungstermin am 20.06.2005 Die gegen den ausgelegten Plan für das o.a. Bauvorhaben (1. Planänderung) erhobenen Einwendungen sowie die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Stellen werden in einer Verhandlung am Montag, den 20.06.2005, um 09.30 Uhr, bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Raum H 448 erörtert. [Für beide Verfahren gilt:] Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen und bleiben bei der Erörterung unberücksichtigt. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, können sich durch einen Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit Abschluss der Verhandlung beendet ist. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Köln, den 10.05.2005 Der Oberbürgermeister In Vertretung gez. Bernd Streitberger, Beigeordneter (AMTSBLATT STADT KÖLN) Links/Dokumente: Verwandte News: |


