PFA 12 A (Polder Langel-Lülsdorf) - Altdeichsanierung: ERÖRTERUNGSTERMIN am 29.11.2005 Drucken E-Mail
Montag, 21. November 2005 um 01:00 Uhr
Beratung überlebenswichtiger Belange der Region unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

 
Am 29. November wird die Änderungsplanung der StEB [Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR] im Auftrag der Städte Köln und Niederkassel zur Stabilisierung des Altdeiches zwischen Porz-Langel und Niederkassel-Lülsdorf verhandelt.

Dabei geht es um einige Fragen von übergeordneter Bedeutung:

- Ist die Sache korrekt und solide geplant? Oder drohen den Anliegern im Bereich "Dischkaul" schwere Übel?
- Hat der Polder am Ende überhaupt das zugesicherte Speichervermögen von 4,58 Mio Kubikmetern?
- Wieso soll für den Deich die Deichverordnung nicht mehr gelten?
- ...und überhaupt: Wieso wird jetzt der Altdeich bis ins Detail geplant, obwohl die Offenlage für die Änderungen der Änderungen schon begonnen hat? Hat die Behörde sonst nichts von Belang zu tun? (siehe NEWS vom 10.11.2005:
- PFA 12 (Polder Langel-Lülsdorf) - 1. Planänderung: Offenlage)

Und daß das alles weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden soll, ist unverständlich.
Bereits bei früheren Erörterungen hatten die Medien um Teilnahmeerlaubnis gebeten. Rechtlich ist das überhaupt kein Problem: Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, kann Öffentlichkeit hergestellt werden. Aber stets hatte die Verwaltung der Stadt Köln das als Einzige abgelehnt. So viel zum Thema Transparenz ...
Oder doch Klüngel?

Hier der vollständige Text aus dem Amtsblatt vom 16. November 2005:

"661 Planfeststellungsverfahren gemäß § 31 WHG für die
Sanierung des Altdeiches im Bereich des geplanten
Retentionsraumes Köln-Porz-Langel/Niederkassel-
Lülsdorf – PFA 12 A

Zur Erörterung der gegen die o.g. Hochwasserschutzmaßnahme
abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden
und sonstigen Stellen sowie der privaten Einwendungen
findet am

29.11.2005, um 10.00 Uhr,
bei der Stadt Niederkassel, Rathaus, Großer Sitzungssaal,
2. Etage, Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel,
der Erörterungstermin statt.

Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben
berührt werden, freigestellt. Verspätete Einwendungen
sind ausgeschlossen und bleiben bei der Erörterung unberücksichtigt.
Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben,
können sich durch einen Bevollmächtigten im Termin vertreten
lassen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche
Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der
Anhörungsbehörde zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten
(Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann und
dass das Anhörungsverfahren mit Abschluss der Verhandlung
beendet ist.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung
entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Köln, den 03.11.2005
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
gez. Bernd Streitberger, Beigeordneter"

(TK)
Links/Dokumente:
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