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Pegel Köln vom 21.05.2013
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Malerviertel Hochwassergefährdung

Mittwoch, 06. August 2008 um 17:10 Uhr

Zwei Gefahren drohen bei Hochwasser dem Malerviertel, zum einen das Oberflächenwasser des Rheins, zum anderen das Grundwasser und das begleitende Qualm- oder Drängewasser.
Oberflächenwasser erreichte während der beiden Hochwasser 1993 und 1995 jeweils eine ganze Reihe von Häusern in den Randlagen des Malerviertels und flutete Keller, Souterrain-Wohnungen und auch Wohnungen im Erdgeschoss. Ab einer Höhe von ca. 10 m Kölner Pegel ist spätestens mit einer Überflutung zu rechnen, falls keine Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Schwelle von etwa 10 m Kölner Pegel ergibt sich aus der Höhe der letzten Barriere vor dem Malerviertel, dem „Unteren Weißer Weg“, der parallel zur Straße „Auf dem Stumpelrott“ in der Rheinaue verläuft. Tatsächlich liegen viele Häuser des Malerviertels tiefer, d.h. es muss damit gerechnet werden, dass sich das Gebiet sehr schnell mit Wasser auffüllt, wenn der „Untere Weißer Weg“ überflutet wird.

Eine präzise Angabe, bei welcher Höhe des Kölner Pegels die Flut ankommt, ist leider nicht möglich, und zwar aus einer Reihe von Gründen. Der wichtigste Grund ist die Entfernung der Häuser vom Fluss. So hat z.B. die Windrichtung erstaunlich großen Einfluss auf die Gefährdung des Malerviertels. Während der beiden Jahrhunderthochwasser von 1993 und 1995 (Maximum: 10,69 m Kölner Pegel) stand der Wind sehr günstig für die Bewohner des Malerviertels, d.h. er drückte die große Wasserfläche weg von den Häusern in Richtung Rhein, so dass das Gefährdungspotential um ca. 30 cm sank (eine sehr bedeutsame Größe!). Man kann sich also keinesfalls darauf verlassen, dass das Malerviertel erst genau zu dem Zeitpunkt gefährdet ist, zu dem auch die Kölner Altstadt überflutet wird (10 m Kölner Pegel). Zum anderen fällt der Rhein im Weißer Rheinbogen, also auf der Strecke von Sürth bis zum Auenviertel in Rodenkirchen, um etwa 1,50 m. Schon daraus lässt sich schließen, dass es keine absolute Höhenangabe in N.N. geben kann, bei der das Malerviertel gefährdet wird, zumal auch der präzise Zufluss aus dem Rhein ins Malerviertel nicht klar ist; offensichtlich läuft das Wasser von zwei Seiten her, d.h. von Norden und von Süden her, in das Gebiet.
Hinzu kommt die Gefährdung durch das Grundwasser, d.h. die unterirdische Strömung bedingt, dass tief gelegene Stellen überschwemmt sind. So entsteht eine neue Verbindung von Grund- und Oberflächenwasser, die ein weiteres Gefahrenpotential birgt.

Dennoch ist es mit aufwändigen Berechnungen des Ingenieursbüros, das den Hochwasserschutz plant, gelungen, die notwendige Höhe des geplanten Schutzdammes festzulegen. Die Kompliziertheit des Verfahrens lässt sich schon daraus ablesen, dass Einwände der Bürgerinitiative, die sich auf Hochwasser-Erfahrungswerte stützten, zu einer Neuberechnung der Höhen führten, d.h. der Damm muss jetzt an der Maximalstelle um 39 cm höher gebaut werden als ursprünglich geplant. Die Dammhöhe wird jetzt 48,10 m N.N. ( 10 cm je nach Lage weiter südlich oder nördlich) betragen, um eine Schutzhöhe von 11,30 m Kölner Pegel zu garantieren. Daraus lässt sich ableiten, dass alle Flächen, die niedriger als 46,80 m N.N. liegen, bei einer Fluthöhe von 10 m Kölner Pegel wahrscheinlich überflutet werden, wenn die Stadt Köln keinen Hochwasserschutz bereithalten würde.