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Pegel Köln vom 22.05.2013
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Letzter Stand: 19:30 Uhr
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Malerviertel Aktuelles

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und Termine zum Malerviertel       

Aktuelles im Januar 2004

Bürgerinitiative Hochwasser Rodenkirchen
Planfeststellungsverfahren PFA 3 (Malerviertel / Weiss)
Information (Januar 2004) 

Sehr geehrte Anwohner/-innen des Malerviertels,

Sie wissen um die Hochwassergefahren für das Viertel, um den geplanten Hochwasserschutz, um die unendlichen Verzögerungen und um die Mängel des Schutzes. Entsprechende Informationen sind nicht nur in den Medien und in zahllosen Gesprächen auf der Straße, sondern auch in den Veranstaltungen der Bürgerinitiative verbreitet worden. Heute möchten wir Sie auf wichtige Verfahren und Termine hinweisen.

Vor genau drei Jahren (!) wurden die Pläne für den Hochwasserschutz von Maler-, Musikerviertel und Weiss im Planfeststellungsabschnitt 3 (PFA 3) förmlich offengelegt. Seinerzeit gab es sehr viele Einwändungen, die sich aus besten Gründen gegen gravierende Mängel wendeten und die in einem offiziellen Erörterungstermin diskutiert wurden. Ein offizielles Protokoll der Bezirksregierung liegt vor.

Jetzt sind in der Stadtverwaltung die Änderungen offengelegt, die für PFA 3 gelten sollen. Nach unserer ersten Einsicht sind durchaus individuelle Verbesserungen vorgenommen worden, doch die entscheidenden Mängel bleiben bestehen. Diese Mängel, die von Anwohnern und Bürgerinitiative schon immer herausgestellt wurden, sind durch ein Gutachten der RWTH Aachen „Hochwasserschutz am Weißer Bogen, Köln“ vom Oktober 2003, beauftragt durch die Stadt Köln, bestätigt worden. Denn das Malerviertel wie das Musikerviertel und Weißer Gebiete am Pflasterhofweg werden nicht allein durch Oberflächenwasser des Rheins bedroht, sondern auch durch sogenanntes Dränge- oder Qualmwasser, das als steigendes Grundwasser über die Erdoberfläche tritt, dann Senken und tief gelegene Wohnräume füllt, von Kellern ganz zu schweigen. Die massive Gefahr des Grundbruchs kommt hinzu.

Gegen die Gefahr des Drängewassers gibt es nur zwei Schutzmaßnahmen, nämlich partielles Abpumpen des Grundwassers und größere Entfernung des Schutzbauwerks von den Häusern. Beides verweigern Stadt und Bezirksregierung, und zwar einmal aus Kostengründen (Abpumpen sei zu teuer, was bezweifelt wird), zum anderen gerade gegen Kostengründe (die Einsparung von 6,7 Mio. € bei der Schutzlinie „Unterer Weißer Weg“ sei kein Argument). Bezirksregierung und Stadtverwaltung haben mit völlig falschen Horrorzahlen argumentiert, wenn sie gegen die ursprünglich geplante Schutzlinie „Unterer Weißer Weg“ vorbrachten, dass zu viel Retentionsraum verloren ginge. Denn das Gutachten der RWTH Aachen zeigt u.a., dass bei einem Hochwasser von 11,30 m Kölner Pegel (maximaler Schutz) bereits 27 Prozent des Gebietes landseitig einer Schutzlinie „Unterer Weißer Weg“ mit Qualmwasser aufgefüllt und somit keineswegs verlorener Retentionsraum sind.

Ein Skandal geradezu ist es, dass sich die Anwohner aus den genannten und vielen anderen Gründen für die Schutzlinie „Unterer Weißer Weg“ aussprechen, dass alle Fraktionen einstimmig in der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.10.03 beschließen, dass die Linie „Unterer Weißer Weg“ als Hochwasserschutz geplant werden soll, dass der Rat der Stadt Köln sowieso ursprünglich diese Linie beschlossen hatte, dass dagegen die Bezirksregierung gegenüber der Stadtverwaltung behauptet, die Linie sei aus rechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig, ohne die Argumente sorgfältigst abzuwägen, wozu sie in einem Planfestellungsverfahren verpflichtet ist. Der Verdacht der Befangenheit und Voreingenommenheit drängt sich auf, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2000 wird von der Bezirksregierung gerade in Bezug auf sparsame Mittelverwendung beim Hochwasserschutz nicht berücksichtigt, neuere Urteile von Oberverwaltungsgerichten zu Hochwasserfragen sind nicht beachtet. Und das Argument vom Retentionsraumverlust ist – so schmerzlich es für uns Betroffene alle klingen mag – sowieso falsch, denn für den Kölner Norden und den gesamten Niederrhein ist der normale Hochwasserschutz auf ein zweihundertjährig vorkommendes Hochwasser berechnet, während für Rodenkirchen nur eine niedrigere Schutzhöhe (hundertjährig) vorgesehen ist. Ab 11.31 m Hochwasser Kölner Pegel wird das Viertel geflutet und so zum Retentionsraum und Schutz für die Unterlieger, die zu diesem Zeitpunkt noch kein Hochwasser fürchten müssen. Hinzu kommt, dass Stadt und Bezirksregierung offenbar überhaupt keine Probleme sehen, an anderer Stelle mit vergleichbarer Situation den auf 11,90 m (!) geschützten Anwohnern mehrere Hundert Meter Abstand vom Deich zu gestatten und ihnen auch ein Pumpwerk zu bescheren, obwohl nur Äcker und Wiesen vom Drängewasser bedroht sind (Planfeststellungsbeschluss 12 Langel-Lülsdorf).

Die Bewohner des Malerviertels, des angrenzenden Weiss („Am Damm“ usw.) und des Musikerviertels sind vielfältig im Hochwasserschutz benachteiligt. Wird die jetzt geplante Schutzlinie realisiert, so sind bei 11,30 m Hochwasser ca. 27 Prozent der Wohngebiete bereits geflutet (Drängewasser), die Gefahr des Grundbruchs ist bei Grundwasserdruckhöhen von über 1 m sehr hoch. Dazu kommt, dass das Malerviertel keineswegs am Fluss selbst liegt, dass Bauherren über eine bestehende Hochwassergefahr nicht informiert wurden, bei Nachfragen in der Behörde sogar in falsche Sicherheit verführt wurden („Keine Gefahr, weit entfernt vom Rhein!“) bzw. aufgrund von Bauvorschriften gezwungen wurden, in die Tiefe zu bauen. Eine Benachteiligung gegenüber allen Gebieten (Kölner Norden bis Niederrhein, Niederlande sowieso), die höher geschützt werden, liegt ebenfalls vor, wenngleich sie hingenommen werden muss. Zusätzlich sollte den Menschen angerechnet werden, dass sie bei einer Flut von über 11,30 m Kölner Pegel, die Gott verhüten möge, den Unterliegern nicht nur das kleine Restvolumen hinter der Linie „Unterer Weißer Weg“ als Retentionsraum zur Verfügung stellen würden, sondern auch ihre Wohnungen und Grundstücke. Das alles muss Grund genug für die Realisierung der ca. 7 Mio. € billigeren Lösung (notwendiger Grundstückserwerb nicht eingerechnet), der wirksameren und ökologisch besseren (geringer Eingriff in die Landschaft) Variante sein, so dass die Anwohner einmal nicht auf der Schattenseite stehen.

Die aktuellen Planänderungen in PFA 3 sind offengelegt in der Stadtverwaltung Köln, Amt für Brücken und Stadtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, Zimmer 5 C 25. Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do 8.00 – 16.00 Uhr, Di. 8.00 – 18.00 Uhr, Fr. 8.00 – 12.00 Uhr, und zwar bis einschließlich 19.01.04. Einwendungen können Sie schriftlich erheben bis 16.02.04. Voraussichtlich wird am 31.03.04 dann der notwendige Erörterungstermin stattfinden, zu dem alle Einwänder von der Bezirksregierung eingeladen werden.

Nach unserer Auffassung ist es möglich und sehr hilfreich, Einwände dagegen zu erheben, dass die Stadtverwaltung nicht der ausdrücklichen Forderung aller Fraktionen in der Bezirksvertretung folgt, in die jetzigen Änderungen zu PFA 3 auch die Verlegung der Schutzlinie auf die bei weitem wirksamste, kostengünstigste und sinnvollste Trasse am „Unteren Weißer Weg“ zu verlegen, selbst wenn Stadtverwaltung und Bezirksregierung das nicht gerne sehen. Manchmal ist es ein langer und mühsamer Weg, wenn man der Vernunft zum Sieg verhelfen will.

Köln-Rodenkirchen, im Januar 2004

Dr. Norbert Heinze
Auf dem Stumpelrott 53
Tel. 39 43 53

Gerhard Müller
Vorsitzender der BI Hochwasser
Tel. 93 52 588

Thomas Kahlix
Stv. Vors. BI Hochwasser
Tel. 39 49 41

Aktuelles 2002

Vor mehr als einem Jahr, in der Zeit 09.01.-09.02.2001, fand die sogenannte Offenlegung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens statt, d.h. die Stadt Köln legte ausgearbeitete Pläne für den Hochwasserschutz des Malerviertels (Planfeststellungsabschnitt / PFA 3) vor. Gegenüber diesem Vorschlag wurden eine ganze Reihe von Einwendungen erhoben, ohne das Projekt insgesamt in Frage zu stellen. Und nach über einem Jahr Bearbeitungszeit sollen die Einwendungen von Bezirksregierung und Stadtverwaltung erörtert werden im Rahmen eines Erörterungstermins.
Termin: 28. Mai und Folgetag, Ort: Aula Gymnasium
Im Vorfeld dieser Anhörung hat die Stadt Köln ein Gutachten an die RWTH Aachen (Lehrstuhl für Hydrologie an der Technischen Hochschule) vergeben mit dem Ziel, den Einfluss von Spundwänden auf das Grundwasser zu untersuchen. Das sehr differenzierte Gutachten wurde von Herrn Dipl.-Ing. Vogel von der RWTH Aachen am 14.03.02 in der Gesamtschule Rodenkirchen vorgestellt und anschließend erörtert. Das Ergebnis ist für das Malerviertel von außerordentlich hohem Interesse.

1. Bei auflaufendem wie ablaufendem Hochwasser hat die Spundwand keine wesentlichen negativen und wenige positive Auswirkungen auf den Grundwasserstand im Malerviertel.
2. Bei auflaufendem Hochwasser hat die Spundwand einen Effekt, der das Grundwasser in unmittelbarer Nähe der Spundwand absenkt.
3. In einer Entfernung ab etwa 50 m tendiert der Absenkungseffekt gegen Null.
4. Bei ablaufendem Hochwasser verzögert die Spundwand das Absinken des Grundwasserspiegels.
5. In größerer Entfernung hat die Spundwand bei Hochwasser keine Auswirkungen.
6. Bei normalen oder tiefen Wasserständen hat die geplante Spundwand nahezu keine Auswirkungen auf das Grundwasserniveau.

Das sind die wesentlichen offiziellen Ergebnisse. In der Diskussion wurde auf Nachfrage hin aber eine Feststellung getroffen, die für das Malerviertel von substantieller Bedeutung ist. Der vortragende Hydrologe erklärte, dass bei der Verlegung der Spundwand (samt Schutzmauer) auf die ursprünglich geplante Linie am "Unterer Weißer Weg" selbstverständlich ein wesentlicher Effekt eintreten werde; der Grundwasserspiegel im Malerviertel werde bei Hochwasser deutlich abgesenkt - die Größenordnung kann bis 1,0 m betragen.
Außerdem wurde klar, dass ein Berechnungsfaktor für die Fließgeschwindigkeit des Grundwassers angenommen wurde, der nicht definitiv sicher sein kann. Das aus guten Gründen pessimistisch angenommene Verhältnis von 1 : 10 (Geschwindigkeit der vertikalen zur horizontalen Strömung) kann tatsächlich auch günstiger für uns sein (z.B. 1 : 20). In diesem Fall träte eine doppelte Verzögerung des Qualmwassers auf, und eine weiter entfernte Spundwand ("Unterer Weißer Weg") wäre für den Grundwasserschutz im Malerviertel noch deutlich wirksamer.
Vertreter der Bezirksregierung und der Stadtverwaltung haben diese Einlassungen des Experten zur Kenntnis genommen. Das ist eine wesentliche Ergänzung unserer alten Forderung, die ökonomisch und ökologisch sinnvollste Variante der Linienführung zu wählen.
Außerdem muss festgehalten werden, dass in dem Gutachten die unterirdischen Strömungen unter dem Malerviertel von Süd nach Nord (unterirdisch fließendes Rheinwasser) und von West nach Ost (unterirdisch zum Rhein abfließendes Regenwasser aus dem Gebiet zwischen Rhein und der Wasserscheide Erft-Rhein) bei geringer Entfernung zur Spundwand für nicht bedeutend im Vergleich zur Qualmwasserströmung gesehen werden. Ab einer Entfernung von ca. 150 m zur Spundwand wurden sie anscheinend nicht weiter betrachtet.

Dr. Norbert Heinze Tel. 39 43 53, Helmut Rabanus Tel. 35 41 35