Anregungen zum B-Plan-Entwurf 68430/02 Rheinauhafen vom 18.Mai 2001
Bürgerinitiative Hochwasser Altgemeinde Rodenkirchen
Thomas Kahlix Wilhelmstraße 52 50996 Köln
Verwaltung der Stadt Köln
Stadtplanungsamt
Willi-Brandt-Platz 2
50679Köln
Köln, den 18.05.2001
Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68430/02
AT: Rheinauhafen in Köln-Altstadt/Süd
Sehr geehrte Damen und Herren !
Im Folgenden möchte ich meine Anregungen in Form von Einwendungen und Wünschen für weitere Klarstellungen kundtun, vor allem in der Absicht, die von mir befürchteten nachteiligen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz aller Bewohner Kölns in den gefährdeten Bereichen offenzulegen und im Endeffekt zu vermeiden. Insofern gehöre ich - obwohl nicht im unmittelbaren Umfeld wohnend - selbst zum Kreis der Betroffenen. Andererseits möchte ich aber auch Bedenken zur Transparenz der vorgebrachten Argumente und damit zu deren Stichhaltigkeit äußern, insbesondere wenn es um die Frage der Genehmigungsfähigkeit der vorgestellten Planung geht.
Anregung 1
Es wird angeregt, eine detaillierte und für die Öffentlichkeit nachprüfbare Bilanz des Retentionsraumes von einer unabhängigen und fachkundigen Institution erstellen zu lassen (insbesondere für die Pegelstände 10,70 m, 11,30 m und 11,90 m KP). Auf der Basis dieser Bilanz sind die möglichen Veränderungen der Wasserstände des Rheins zu prognostizieren.
Begründung: Die bisher in der Öffentlichkeit gemachten Erklärungen (z.B. BG Bela Dören am 8. Mai 2001 im Bürgerhaus Stollwerck) über den 100%igen Ausgleich der Rückhalteräume werden durch andere Aussagen widerlegt oder relativiert:
a) Die bereits vorhandenen und bei den Extremhochwässern der vergangenen Jahre stets gefluteten Keller der zu erhaltenden Bauten wurden als “neue” Retentionsräume in die bisherigen Rechnungen einbezogen (Quelle: “modernes köln”)
b) Die Tiefgaragen sollen bis zu einem Pegelstand von 11,30 m KP freigehalten werden. Erst dann soll (wie?) geflutet werden (Quelle: Stadtplanungsamt)
c) Teile des Geländes sollen aufgeschüttet werden
d) Teile des Hafenbeckens sollen zugeschüttet werden
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Konsequenzen, die sich insbesondere bei Pegelständen im Bereich von 10,70 m für die auf 10,70 m geschützte Kölner Altstadt ergeben, für eben die Bewohner dieses Gebietes von elementarer Bedeutung sein werden.
Anregung 2
Es wird angeregt, eine detaillierte und für die Öffentlichkeit nachprüfbare Wirkungsabschätzung des durch die geplante Bebauung veränderten Abflusses von einer unabhängigen und fachkundigen Institution erstellen zu lassen (insbesondere für die Pegelstände 10,70 m, 11,30 m und 11,90 m KP). Auf der Basis dieser Untersuchung sind die möglichen Veränderungen der Wasserstände des Rheins zu prognostizieren. Dabei sind die abflussverschlechternden Faktoren der Bebauungen der letzten Jahre im Umfeld zu berücksichtigen.
Begründung: Nach Ansicht des Antragstellers sind diese Veränderungen von erheblich gravierender Bedeutung und nach bisheriger Erkenntnis nicht untersucht worden. Das Aufstellen von Abflusshindernissen im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet mit nachteiligen Folgen ist laut WHG nicht genehmigungsfähig. Es wird befürchtet, dass die rein statische Betrachtung auf der Retentionsraum-Ebene die nachteiligen Wirkungen für den Fall durchströmenden Hochwassers nicht berücksichtigt. Die Bewohner von weniger privilegierten Gebieten sollten nicht mit einem schweren Übel bedroht werden. Hinzu kommt, dass sich das Gebiet im Bereich eines Enpasses des Rheins befindet. Der Fluss ist seit langem durch Bebauung und andere Maßnahmen (incl. Planungen) in seiner Abflussleistung eingeschränkt (Folgen: Erhöhung der Fließgeschwindigkeit, aber auch Wasserstandserhöhung und Rückstau).
Linksrheinisch:
- Schokoladenmuseum mitten im Fluss (heute sicher nicht genehmigungfähig)
- Hochwasserschutz im Rheingarten nicht zurückverlegt; auch nicht geplant.
- geplanter Hochwasserschutz auf der Rheinuferstraße rheinseitig (Radweg), nicht bauseitig
- zusätzlich: geplante Verlagerung der Schutzlinie am Bayenturm
Rechtsrheinisch:
- Lufthansa-Hochhaus weit in den Flutungsraum vorgebaut
- nach vorne verlegte Schutzmauer zwischen Deutzer Brücke und Messe
Für eine angemessene Abschätzung der Folgen ist mit Sicherheit eine integrierte Wirkungsabschätzung vonnöten. Die bisher oft übliche Einzelbetrachtung übersieht den kumulativen Effekt, dem wir ja im übrigen - auf den ganzen Rhein bezogen - die verstärkte Hochwassergefahr verdanken.
Anregung 3
Die Ergebnisse der beiden Untersuchungen sind zu einer synoptischen Risikoabschätzung zu vereinen. Die Auswirkung der Bebauung auf das Gesamt-Schadenspotential der Stadt Köln ist zu beziffern.
Begründung:
Der von der Rheinministerkonferenz 1998 verabschiedete “Aktionsplan Hochwasser” sieht vor,
- das Schadenspotential in Hochwassergebieten bis 2005 um 10%
- das Schadenspotential in Hochwassergebieten bis 2020 um 25% zu verringern.
Anregung 4
Sämtliche Kosten, die durch die Planung und Realisierung eines Hochwasser-Managements entstehen, sind durch die Investoren bzw. die Betreiber der Anlage in voller Höhe zu tragen. Das Gleiche gilt für alle Not- und Sondereinsätze (Rettung, Feuerwehr, Versorgung, Entsorgung, Evakuierung usw.), sofern sie hochwasserbedingt sind. Die Betreiber werden verpflichtet, alles Erforderliche für einen Katastrophenfall vorzuhalten.
Begründung: Das Bauen im Hochwassergebiet stellt eine willentliche Missachtung von Grundsätzen der Vorsicht und der Gefahrenvermeidung dar. Es ist ein bewusst riskantes Verhalten, dessen mögliche Folgen nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden dürfen.
Bereits beim Hochwasser 1993 war die Stadt Köln mit der Bewältigung der Situation zum Teil überfordert, 1995 war durch den Einsatz der Bundeswehr eine punktuelle Erleichterung zu spüren. Bei jedem Hochwasser, auch bei den kleineren um 9 m KP herum, klagt die Stadt regelmäßig (und zu Recht) über die hohen Kosten und die übermäßige Belastung ihres Personals, das dann zu seinen eigentlichen Aufgaben nicht zur Verfügung steht, sehr zum Schaden der anderen Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Um vieles schlimmer aber wäre die Situation bei einem richtig katastrophalen Winter-Hochwasser mit Höhen über 11,30 m KP und Ausfall aller Energieversorgungen, womöglich noch verbunden mit einem Brand im Rheinauhafen, ohne Zugangsmöglichkeit für Lösch- und Rettungsfahrzeuge. Und anders als in anderen Überflutungsgebieten dieser Stadt lastet der volle Strömungsdruck auf den Gebäuden (Prallhang!). Es geht hier nicht darum, irgendwelche Horrorszenarien vorzuschieben, sondern um die Frage, ob ein derartiges Risiko tatsächlich eingehen zu wollen der Ausdruck einer verantwortungsvollen Komunalpolitik sein kann.
Anregung 5
Es wird angeregt, angesichts der zahlreichen Probleme und Risiken sich nach einer anderen und umweltfreundlicheren Nutzung des Rheinauhafengeländes umzusehen. Die Chance, einen effektiven Beitrag zur Verwirklichung des “Aktionsplans Hochwasser” leisten zu können, wird nach Kräften genutzt.
Begründung und Schlusswort:
Es ist sicher unschwer zu erkennen, dass alle Anregungen zusammen auf eine grundlegende Neuorientierung hinauslaufen. Insofern ist diese letzte Anregung die Summe aller vorangegangenen.
Bei allen Überprüfungen bitte ich, darauf zu achten, nicht in Konflikt mit dem Bestimmungen des WHG und des LWG zu geraten, insbesondere mit den Ausführungerlassen der Landesregierung zum Verfahren bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Ausbaumaßnahmen in Gewässern. Was die Hochwassergefahr anbelangt, kommt die hier geplante Bebauung in ihren Auswirkungen einem Ausbau gleich. Besonders wichtig erscheint der von der Landesregierung festgesetzte Grundsatz, dass vor der Frage nach einem Ausgleich die Frage nach dem Wohl der Allgemeinheit geprüft und positiv beschieden werden muss. Bei dieser Abwägung darf die Möglichkeit eines Ausgleichs überhaupt keine Rolle spielen und die Entscheidung nicht beeinflussen.
Weiter bitte ich darüber nachzudenken, welches Wohl der Allgemeinheit gemeint sein sollte, wenn mit einer solchen Planung sämtliche Anstrengungen der letzten Jahre für eine vernünftigere Hochwasserpolitik buchstäblich “den Bach runtergehen” würden:
- Das WHG empfiehlt die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Gewässer durch Rückbau: Hier wird zugebaut
- Der “Aktionsplan Hochwasser” der Rheinministerkonferenz fordert Maßnahmen zur Erniedrigung der Hochwasserpegel: Hier wird erhöht
- Der “Aktionsplan Hochwasser” der Rheinministerkonferenz zielt auf eine Reduzierung des Schadenspotentials: Hier wird vergrößert
- Führende Vertreter der Stadt Köln haben immer wieder (zu Recht) gefordert: “Es kommt auf jeden Kubikmeter Retentionsraum an” (Hubertus Oelmann) und damit auch an die Solidarität aller Rheinanlieger appelliert: Hier wird Retentionsraum vernichtet
Die politischen Konsequenzen sind für mich als Bewohner einer zwar rheinfernen, aber dennoch gefährdeten Straße im Kölner Süden von besonderer Bedeutung (Und so wird es einigen Hunderttausend Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt gehen). Um langfristig sicher hier wohnen bleiben zu können, muss ich darauf vertrauen können, dass die Stadt Köln in dem Bemühen um Verständnis bei den Oberliegern (Rheinland-Pfalz, Hessen usw.) und den dortigen Bau von Retentionsräumen nicht ihre Glaubwürdigkeit einbüßt. Glaubwürdigkeit läßt sich nur erhalten, wenn die Stadt Köln
- sich nicht selbst durch unangemessene Bauprojekte Lügen straft
- nicht selber zur Vernichtung von Retentionsraum beiträgt
- aufhört, die als (teilweiser) Ausgleich für die Erhöhung der Mauern und Deiche zu erhaltenden Rückhalteräume Porz-Langel und Worringer Bruch auch als Ausgleich für privatnützige Projekte zu missbrauchen.
Die Planung des Rheinauhafens in der vorliegenden Form und die in aller Öffentlichkeit vorgebrachte Argumentation ist kein Beitrag zur Verbesserung der Situation.
gez. Thomas Kahlix