BUND: EU-Beschwerde wegen Ausbau des Godorfer Hafens Drucken E-Mail
Samstag, 24. November 2007 um 01:00 Uhr
Pressemitteilung: Erhebliche Verstöße gegen Naturschutzrecht

PRESSEMITTEILUNG des BUND NRW e.V.

Erhebliche Verstöße gegen das Naturschutzrecht:
BUND mit EU-Beschwerde gegen Ausbau des Godorfer Hafens

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde gegen den Ausbau des Godorfer Hafens eingereicht. Nach Ansicht des BUND verstößt der Ausbau in „massiver Weise“ gegen europäische Naturschutzrichtlinien und sei deshalb rechtswidrig. Kommt die EU-Kommission der BUND-Beschwerde nach, drohen Strafgeldzahlungen in Millionenhöhe.

Nach Überzeugung des BUND, der für diese Beschwerde das renommierte Münchener Rechtsanwaltsbüro Wendler-Tremml eingeschaltet hat, werden insbesondere die Richtlinie zur „Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ (FFH-Richtlinie) und die Richtlinie über die Erhaltung wildlebender Vogelarten“ (Vogelschutz-Richtlinie) verletzt. So seien durch den geplanten Ausbau Tier- und Pflanzenarten betroffen, die auf der Roten Liste als „vom Aussterben bedroht“ erfasst sind. Zu den streng geschützten betroffenen Tierarten zählen Schwarzmilan, Flussuferläufer, Zauneidechse und Zwergfledermaus. Dazu kommen weitere Vogelarten, die in diesem Gebiet brüten, z.B. Nachtigall, Steinkauz, Heckenbraunelle, Feldschwirl und viele mehr. Auch die FFH-Fischschutzzone, die bereits mit Rücksicht auf den vorhandenen Industriehafen viel zu kleinräumig ausgewiesen worden sei, werde weiter beeinträchtigt und in ihrer Funktion durch den Hafenausbau erheblich entwertet.

Nach EU-Recht ist ein Vorhaben unzulässig, wenn damit der nahezu vollständige Verlust sämtlicher Biotope auf der Eingriffsfläche verbunden ist und streng geschützte Arten beeinträchtigt werden. Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn der Vorhabensträger ein überwiegendes öffentliches Interesse, das Fehlen von Standortalternativen und die Wirtschaftlichkeit und objektive Erforderlichkeit der Maßnahme nachgewiesen hat.

Hierzu Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND in NRW:
„Keiner der erforderlichen Nachweise konnte erbracht werden. Der Ausbau des Godorfer Hafens verstößt damit massiv gegen EU-Recht. Es erschüttert schon sehr, mit welcher Rücksichtslosigkeit die Stadt Köln hier das letzte Naturrefugium und die grüne Schutz- und Erholungszone für die Anrainer einer stark belasteten Industriezone auf der Basis eines windigen Wirtschaftlichkeitsgutachtens zerstören will. Von den Ausgleichsmaßnahmen haben die Sürther Einwohner nichts, dieser findet woanders statt und betrifft Maßnahmen, die eigentlich auch ohne diesen gewaltigen Eingriff erforderlich wären.“
Diese Auffassung wird durch den Brief des Präsidenten der IKSR , Dr. Fritz Holzwarth, an den Kölner OB belegt, der auf das Biotopverbundkonzept der IKSR hinweist. Hier wird dringend die Erhaltung und Vergrößerung gerade diese wertvollen Trittsteinbiotope in städtisch geprägten Ballungsräumen gefordert, um die Barrierewirkungen im Biotopverbund am Rhein abzubauen. Daher „bittet“ der IKSR Präsident den OB um nochmalige Prüfung der Alternativen.
Dieser „Bitte“ wird das Kölner Bürgerbegehren in Kürze gehörig Nachdruck verleihen. Der BUND, der dieses Kampagne intensiv und mit „Herzblut und Überzeugung“, so der Landesvorsitzende Kröfges, unterstützt hat, ist von dessen Erfolg überzeugt und fordert die Kölner Kommunalpolitiker auf, die richtigen Konsequenzen zum Erhalt der grünen Oase am südlichen Rand Köln zu ziehen.

gez.: Paul Kröfges, Landesvorsitzender

Dokument: EU-Beschwerde des BUND NRW

Dokument: Brief der IKSR

Weitere Informationen: NRW-Info / BUND-Informationen aus Nordrhein-Westfalen (November 2007; Seite 5)

(BUND NRW)
Links/Dokumente:
Website des BUND in Nordrhein-Westfalen
Die Hafenseite der Bi-Hochwasser

SÜRTHER AUE RETTEN !
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