Für ihre Arbeit hat sich die Hochwasserschutzgemeinschaft Köln folgende Satzung gegeben:
- §1 Mitglied kann jede Organisation werden, die die Ziele der Hochwasserschutz- gemeinschaft Köln unterstützt.
- §2 In den Vorstand entsendet jedes Mitglied zwei Beauftragte, die im Auftrage ihrer Organisation handeln.
- §3 Der Vorstand wählt drei Sprecher. Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit des Vorstandes gefaßt.
- §4 Die Sprecher vertreten die Hochwasserschutzgemeinschaft Köln nach außen.
- §5 Der Vorstand beschließt eine Geschäftsordnung.
- §6 Eine außerordentliche Sitzung findet statt, wenn ein Mitglied dies wünscht.
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