Satzung Drucken E-Mail

Für ihre Arbeit hat sich die Hochwasserschutzgemeinschaft Köln folgende Satzung gegeben:

  • §1 Mitglied kann jede Organisation werden, die die Ziele der Hochwasserschutz- gemeinschaft Köln unterstützt.
  • §2 In den Vorstand entsendet jedes Mitglied zwei Beauftragte, die im Auftrage ihrer Organisation handeln.
  • §3 Der Vorstand wählt drei Sprecher. Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit des Vorstandes gefaßt.
  • §4 Die Sprecher vertreten die Hochwasserschutzgemeinschaft Köln nach außen.
  • §5 Der Vorstand beschließt eine Geschäftsordnung.
  • §6 Eine außerordentliche Sitzung findet statt, wenn ein Mitglied dies wünscht.