| PFA 2 (Sürther Mühle - Pflasterhof) - Planänderung: Einwendungsfrist bis 2.Januar 2006 |
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| Sonntag, 20. November 2005 um 01:00 Uhr |
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Endlich geht es (vielleicht) bald einmal los! Hier noch die vollständige Bekanntmachung im Amtsblatt: Vorab ein notwendiger Hinweis zum Thema Bürgerbeteiligung Bei einem Planfeststellungsverfahren ist die Gestaltungsmöglichkeit der Betroffenen stark eingeschränkt: 1. Muß die Art der Betroffenheit plausibel dargelegt werden 2. Müssen die Einwände konkret benannt sein 3. Haben nur Einwender Zutritt zum Erörterungstermin (es sei denn, Gäste werden einstimmig zugelassen) 4. Kann auch nur derjenige klagen, der Einwände vorgebracht hat Lassen Sie sich nicht beirren: Einwendungen sind Ihr gutes Recht und verzögern das Verfahren nicht. In zahlreichen Fällen haben bei der bekannt schlechten Planung der Stadt Einwände Schlimmeres verhüten können. Rechtliche Schritte sollte das wirklich allerletzte Mittel sein. Wenn auch nicht immer objektiv verzögernd, werden Klagen jedoch von der Verwaltung stets medienwirksam ausgeschlachtet, um von der eigenen Langsamkeit abzulenken! Die Presse greift das gerne auf. Kann man doch die Obrigkeit der tätigen Solidarität versichern und sich mit derlei Verbeugungen allerlei Vorteile verschaffen ... 639 Bekanntmachung Hochwasserschutzkonzept, Planfeststellungsabschnitt 2 (Sürther Mühle bis Pflasterhof Die Stadt Köln plant im Rahmen ihres Hochwasserschutzkonzeptes den Hochwasserschutz zu verbessern; hier: Planfeststellungsabschnitt 2 Sürther Mühle bis Pflasterhof Strom-km 675,23 bis 676,7 Zu den mit Beschluss der Bezirksregierung vom 28.10.2003 planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen sind im wesentlichen folgende Änderungen vorgesehen: Die vorhandene Mauer wird im Bereich zwischen „Holzweg“ und „Körberstraße“ zurückgebaut und durch eine Spundwand ersetzt. Im weiteren Verlauf bis zur „Weißer Hauptstraße“ wird eine Spundwand vor der bestehenden Mauer installiert und architektonisch gestaltet. Die Böschung wird zwischen „Holzweg“ und „Weißer Hauptstraße“ zwischen der Spundwand und dem Leinpfad neu profiliert. Von der Straße „Am Wingert“ bis zum Ende des Abschnittes wird eine Spundwand mit aufgesetzter Stahlbetonwand als Hochwasserschutzbauwerk installiert und gestaltet. Die vorhandenen Rampen im Bereich der „Körberstraße“ und der „Alten Rheinstraße“ werden barrierefrei umgebaut. Die bestehenden Hochwasserschutztore werden zurückgebaut und mit dem System IBS neu errichtet. Das Vorhaben ist gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) planfeststellungspflichtig. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen), aus dem sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegt gem. § 148 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) i.V. mit § 73 Abs. 3 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Zeit vom 03.11.2005 bis 02.12.2005 einschließlich bei der Stadtverwaltung Köln, Bauverwaltungsamt, Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 13 C 41, während der Dienststunden montags, mittwochs, donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Durch die Offenlage des Plans erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens vier Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 02.01.2006, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Köln, Bauverwaltungsamt, Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Einwendungen erheben. Verspätet erhobene Einwendungen sind im Planfeststellungsverfahren gemäß § 148 Abs. 1 S. 4 LWG ausgeschlossen. Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen ist. Einwendungen ohne diesen Mindestgehalt sind unbeachtlich. Sollten gegen das Vorhaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen erhoben werden, wird die Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde diese und die Stellungnahmen der Behörden mit der Stadt Köln als Trägerin des Vorhabens, den Behörden und Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Der Träger des Vorhabens, die Behörden und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung des Trägers des Vorhabens und der Behörden mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Köln, den 26.10.2005 Der Oberbürgermeister In Vertretung gez. Bernd Streitberger Beigeordneter () Links/Dokumente: Verwandte News: Offenlage Planänderungsverfahren PfA 2 - 3-11-05 10:21 |

