PFA 1 und PFA 5: Erörterungstermine zu den Planänderungsverfahren Drucken E-Mail
Freitag, 10. Juni 2005 um 01:00 Uhr
Einwender sind geladen für den 20. (PFA 5) und 21. (PFA 1) Juni 2005 - Quelle: Amtsblatt der Stadt Köln von 08.06.2005



322 Bekanntmachung: Planfeststellung gem. § 31
Wasserhaushaltsgesetz für den Bau von
Hochwasserschutzanlagen am Rhein in Köln-
Rodenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 1
(Godorf bis Sürth) – 2. Planänderung –

Hier: Erörterungstermin am 21.06.2005

Die gegen den ausgelegten Plan für das o.a. Bauvorhaben
(2. Planänderung) erhobenen Einwendungen sowie die abgegebenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Stellen
werden in einer Verhandlung
am Dienstag, den 21.06.2005, um 09.30 Uhr, bei der
Bezirksregierung Köln,
Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Raum H 448
erörtert.
323 Bekanntmachung: Planfeststellung gem. § 31
Wasserhaushaltsgesetz für den Bau von
Hochwasserschutzanlagen am Rhein in Köln-
Rodenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 5
(Rodenkirchener Leinpfad) – 1. Planänderung –

Hier: Erörterungstermin am 20.06.2005

Die gegen den ausgelegten Plan für das o.a. Bauvorhaben (1.
Planänderung) erhobenen Einwendungen sowie die abgegebenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Stellen
werden in einer Verhandlung
am Montag, den 20.06.2005, um 09.30 Uhr, bei der
Bezirksregierung Köln,
Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Raum H 448
erörtert.
[Für beide Verfahren gilt:]

Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben
berührt werden, freigestellt. Verspätete Einwendungen
sind ausgeschlossen und bleiben bei der Erörterung unberücksichtigt.
Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben,
können sich durch einen Bevollmächtigten im Termin vertreten
lassen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche
Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der
Anhörungsbehörde zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines
Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden
kann und dass das Anhörungsverfahren mit Abschluss der
Verhandlung beendet ist.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch
Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Köln, den 10.05.2005
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
gez. Bernd Streitberger,
Beigeordneter

(AMTSBLATT STADT KÖLN)
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